Arbeiten in der Schweiz

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In unserem Nachbarland, der Schweiz, zu arbeiten, ist eine gute Alternative zur österreichischen Arbeitslosenquote von fünf Prozent. Mit etwas über drei Prozent Arbeitssuchenden locken die Eidgenossen mit freien Stellen in nahezu jeder Branche.

Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz

Die Schweiz ist kein Mitglied der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums. Daher gestaltet es sich aufwendiger, dort zu arbeiten. Bei einer Erwerbstätigkeit bis zu 90 Tagen im Kalenderjahr reicht es aus, diese bei der entsprechenden Kantonsverwaltung anzumelden.

Möchten Sie länger als drei Monate in der Schweiz arbeiten, benötigen Sie eine Aufenthalts-Bewilligung. Diese erhalten Sie in der Regel für fünf Jahre, nachdem Ihr Arbeitgeber für Sie bei der zuständigen kantonalen Behörde ein Gesuch für eine Arbeits-Bewilligung einreicht. Die Entscheidung macht die Behörde unter anderem davon abhängig, wie sich die Arbeitsmarktsituation in dieser Branche und in diesem Kanton gestaltet. Ist das vorgesehene Kontingent erfüllt, haben Sie das Nachsehen.

Als Selbstständiger beantragen Sie eine befristete Aufenthalts-Genehmigung von sechs Monaten. Danach weisen Sie nach, dass Sie durch Ihre selbstständige Arbeit Ihren Lebensunterhalt bestreiten. Gelingt Ihnen dies, erhalten Sie die fünfjährige Bewilligung. Beantragen Sie Sozialhilfe in der Schweiz verlieren Sie Ihr Aufenthaltsrecht.

Liegt Ihr Arbeitsplatz in der Schweiz, nicht jedoch Ihr Wohnort, benötigen Sie für das tägliche Pendeln eine Grenzgänger-Bewilligung, die ebenfalls Ihr Arbeitgeber beantragt.

Welche Jobs erhalte ich in der Schweiz?

Die Standbeine der stabilen Wirtschaft in dem modernen Industriestaat finden Sie im Tourismus, dem Versicherungs-Gewerbe, der Nahrungsmittel-Industrie, der EDV-Branche und dem Banken- und Finanzwesen. Koch Jobs in Luzern sind im Trend. Darüber hinaus ist Forschungspersonal und medizinische Betreuung gefragt. In erster Linie sind es Fachkräfte, welche die Schweizer Wirtschaft benötigt.

Die Lebenshaltungs-Kosten in der Schweiz liegen insbesondere in Ballungsgebieten deutlich höher als in Österreich, demgegenüber ist die Bezahlung besser als in Ihrer Heimat. Das Existenzminimum liegt bei 3.500 Schweizer Franken, das entspricht dem Lohn für einfache gewerbliche Tätigkeiten. Für anspruchsvollere Tätigkeiten erhalten Sie im Durchschnitt 5.700 und im Versicherungs- und Kreditgewerbe 11.000 Franken monatlich.

Die Steuern fallen erheblich niedriger aus. Die Abgaben von Ihrem Einkommen für Einkommens-, Kantons- und Gemeindesteuer liegen im Höchstfall unter 20 Prozent. Ihre Kranken-Versicherung schließen Sie innerhalb drei Monaten bei einer örtlichen Krankenkasse ab; alternativ behalten Sie Ihre bisherige Versicherung. In jedem Fall empfiehlt es sich, über den Abschluss von Zusatz-Versicherungen nachzudenken.

Je nachdem, in welchem Landesteil Sie arbeiten, ist es sinnvoll, neben Ihrer Muttersprache und der Weltsprache Englisch noch Italienisch oder Französisch zu sprechen. Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen unterscheiden sich nicht wesentlich von denen, die Ihnen aus Ihrer Heimat bekannt sind:

  • Urlaubsanspruch mindestens vier Wochen, davon Minimum zwei Wochen am Stück; das Gehalt erhalten Sie weiter,
  • Wochenarbeitszeit durchschnittlich 40 Stunden an fünf Tagen,
  • bis zu zwei Überstunden am Tag mit Freizeitausgleich; in Ausnahmefällen 25 Prozent höherer Stundensatz,
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nach drei Monaten Betriebs-Zugehörigkeit für mindestens drei Wochen,
  • Kündigung während der Probezeit mit einer Frist von sieben Tagen; ein Monat bei Beschäftigung bis zu einem Jahr; danach zwei Monate.

Aber: Es gibt in der Schweiz keinen gesetzlichen Kündigungsschutz!

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